Sozialhilfe
Die Sozialhilfe-Berechnungen erfolgen einheitlich nach den
SKOS-Richtlinien und
decken den unmittelbaren Lebensbedarf. Der errechnete Bedarf wird den gesamten
Einkünften gegenübergestellt. Eine allfällige Differenz
wird als Sozialhilfe ausbezahlt. Ausbildungskosten, Steuern oder Schulden
werden nicht berücksichtigt.
Sozialhilfeleistungen setzen sich zusammen aus dem Grundbedarf
für den Lebensunterhalt (Grundbedarf -
Nahrungsmittel, Kleider, Verkehrsauslagen, Ausgaben für die laufende
Haushaltsführung), den Wohnkosten
(Wohnkosten),
der medizinischen Grundversorgung
(Medizinische
Grundversorgung) und in bestimmten Fällen situationsbedingten Leistungen
(
Situationsbedingte
Leistungen).
Je nach Situation kommen Leistungen mit Anreizcharakter wie Einkommensfreibeträge
und Integrationszulagen (Zulagen)
hinzu.
Sozialhilfebestätigung
Brauchen Sie eine Sozialhilfebestätigung? Schreiben Sie uns ein Mail mit den folgenden Angaben und Sie erhalten die Bestätigung umgehend per Post zugestellt.
notwendige Angaben:
Name, Vorname, Nationalität, Geburtsdatum, aktuelle Wohnadresse sowie die vorherige Wohnadresse
Räberhus Postfach 115 4704 Niederbipp Tel. 032 633 66 00 Fax 032 633 66 06 info@rsd-niederbipp.ch |
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