Gefährdungsmeldung

Gefährdungen von Erwachsenen können von jedermann/-frau mündlich oder schriftlich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingereicht werden. Zuständig ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau

Städtli 26

Postfach 239

3380 Wangen

Tel. 032 636 26 00


Wann liegt bei einer erwachsenen Person eine Gefährdung vor?
Bei Erwachsenen liegt eine Gefährdung vor, wenn sie aufgrund ihrer gesundheitlichen oder persönlichen Situation ungenügend in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu besorgen oder ihre Rechte wahrzunehmen. Die Ursachen dieser Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein: geistige Behinderung, psychische oder körperliche Krankheit etc.

 

Weiterführende Infos unter

https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/kesb-kreise.html

 

 

Räberhus
Postfach 115
4704 Niederbipp

Tel. 032 633 66 00
Fax 032 633 66 06

info@rsd-niederbipp.ch